)Online-Theorie Ausbildung in Bayern ist anerkennungsfähig. Zu diesem Entschluss kam eine bayerische Führerscheinstelle in Abstimmung mit dem bayerischen Innenministerium nach einer länderübergreifender Prüfung und Einzelfallentscheidung.

Somit wird eine Online-Theorie Ausbildung, welche in einem Bundesland mit Online-Theorie Genehmigung erfolgt (z.B. Baden-Württemberg), in Bayern offiziell anerkannt, wenngleich – laut Bayerischen Innenministerium – jeder Fall in einer Einzelfallprüfung betrachtet werden muss. Fahrschulen aus Bayern können somit über einen Fahrschulpartner (z.B. in Baden-Württemberg) weiterhin Online-Theorie anbieten, sofern dieser eine gültige Online-Theorie Genehmigung besitzt.

Nach einer ersten positiven Prüfung aus Bayern auf regionaler Ebene Mitte Juli 2022, wurden somit auch nach einer Einzelfallprüfung von der obersten, bayerischen Instanz – dem Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Sachgebiet C4 Straßenverkehrsrecht – scheinbar keine Einwende erhoben und eine lokale Führerscheinstelle in Bayern konnte einen Fahrschüler mit Online-Theorie Ausbildung zum Führerschein zulassen. Dies zeigt, dass Ausbildungen in Bayern anerkennungsfähig sind.

Die Überprüfung auf höchster Ebene zeigt, dass es weiterhin grundsätzlich möglich ist in Bayern Online-Theorieunterricht über einen Partner in Baden-Württemberg bzw. auch anderen Bundesländern anzubieten, sofern dieser eine gültige Online-Theorie Ausnahmegenehmigung hat.
Ein bekannter und rechtssicherer Anbieter hierfür ist definitiv drivEddy in Zusammenarbeit mit der Eddy Bildung & Partnerfahrschule, bis eine Gesetzesänderung in 2023 den Online-Unterricht auch von Fahrschulen in Bayern ermöglicht. Mehr Informationen dazu findest du auf der Website von drivEddy.

Die gestiegene Toleranz und Aufgeschlossenheit bzgl. digitaler Ausbildung in Deutschland erfreut uns vom DVFFF e.V. und seinen Mitglieder sehr und spiegelt sehr deutlich die positive Entwicklung auf Bundesebene wieder. Hier hat zuletzt Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr, sich deutlich für die Etablierung von Online-Theorie im Fahrschulmarkt ausgesprochen.

Update: 01.2023: Die allgemeine Ausnahmegenehmigung in Baden-Württemberg wurde zum 31.12.2023 widerrufen. Daher können Fahrschulen aus Baden-Württemberg aktuell keinen Online-Theorie Unterricht mehr anbieten – auch nicht für Fahrschüler*innen aus Bayern. Wir vom DVFFF erwarten, dass die Vehrkehrsministerkonferenz (VMK) am 23.03.2023 das Theme Digitale Unterricht positiv verabschieden wird. Mehr Informationen hierzu können wir Ihnen mitteilen, sobald das Protokoll der Konferenz (vors. 30.03.2023) veröffentlich wurde.