Bayern prüfte nun als zweites Bundesland einen Online-Theorie Service Anbieter, welcher Online-Theorie für Fahrschulen anbietet, welche in einem Bundesland ohne Online-Theorie-Genehmigung ansässig sind. Aktuell dürfen nur Fahrschulen in Baden-Württemberg Online-Theorie anbieten.

Genauer gesagt kam es zu einem fast identischen Fall wie aus unserem letzen  Blogartikel  „So ist Online-Theorie deutschlandweit anerkannt„. 
Die Situation war wie folgt:
Ein Schüler aus Bayern absolvierte seine Theorieausbildung online. Allerdings ist in Bayern keine Online-Theorie erlaubt. Doch seine Fahrschule in Bayern hat gar nicht selbst Online-Theorieunterricht gehalten, sondern eine Partnerfahrschule dieser aus Baden-Württemberg. Dies ist möglich, da das Wohnortsprinzip im Rahmen der theoretischen Ausbildung nicht gilt (ergibt sich aus einem Umkehrschluss zu §17 Abs.3 FeV und §21 FeV).
Somit war es diesem Fahrschüler möglich die Theorieausbildung digital abzuschließen. Dies bestätigte auch die amtliche Instanz aus Bayern im Rahmen einer Einzelfallentscheidung, welche genannten Fall überprüfte. Solange folgende Voraussetzungen gegeben sind, ist die Online-Theorieausbildung problemlos möglich:

1. Es existiert ein laufendes Antragsverfahren bei der Fahrerlaubnisbehörde in der Stadt des/der Fahrschülers:in (§21 Abs. 1 FeV).

2. Ein gültig übermittelter Prüfauftrag der Fahrerlaubnisbehörde an die Prüfstelle (§22a Abs. 2 FeV) liegt vor.

Für diese beiden Punkte ist es notwendig auch bei einer ortsansässigen Fahrschule, bei der die Praxis zukünftig absolviert wird, angemeldet zu sein. 

3. Eine gültige Ausbildungsbescheinigung über den Abschluss der theoretischen Ausbildung wurde erteilt (§16 Abs. 3 FeV).

4. Es existiert ein vollumfänglicher Ausbildungsvertrag mit der theorieunterrichtenden Fahrschule. Diese muss eine Online-Theorie Ausnahmegenehmigung besitzen. 

Sind diese 4 Punkte erfüllt, kann der/die Fahrschüler:in zur theoretischen Prüfung zugelassen werden und seine/ihre weitere Ausbildung bei der ortsansässigen Fahrschule abschließen. 

Diese erneute Überprüfung zeigt, dass es weiterhin möglich ist deutschlandweit Online-Theorieunterricht anzubieten. Somit kann jeder/jede Fahrschüler:in weiterhin von den umfänglichen Vorteilen der Online-Theorieausbildung profitieren sowie natürlich auch jede Fahrschule. Aktuell ist dies nur mit Fahrschulen aus Baden-Württemberg möglich.
Ein bekannter und rechtssicherer Anbieter hierfür ist definitiv drivEddy in Zusammenarbeit mit der Eddy Bildung Fahrschule. Mehr Informationen dazu findest du auf der Website.