Online-Theorieunterricht ist immer noch möglich und dieser ist deutschlandweit in jedem Bundesland anerkannt.

Wenige Fahrschulen haben aktuell noch die Möglichkeit Online-Theorie anzubieten. Doch Fahrschulen aus Baden-Württemberg dürfen digitalen Unterricht anbieten und Bundesländer, in denen aktuell kein Online-Unterricht erlaubt ist, müssen diesen anerkennen:

Vor kurzer Zeit gab es einen Informationsaustausch mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr aus einem Bundesland, in dem Online-Theorie nicht mehr unterrichtet werden darf. Es ging um den Sachverhalt einer Fahrschüler:in, die aus besagtem Bundesland kommt und den Online-Theorie Unterricht in einem anderen Bundesland bei einer Fahrschule absolvierte, die eine gültige Ausnahmegenehmigung für Online-Theorie Unterricht besitzt.
Zunächst hieß es sie dürfe nicht an der Theorieprüfung teilnehmen, da ihr Ausbildungsnachweis nicht anerkannt wird. Allerdings ergab sich aus dem Gespräch mit dem Landesamt, dass dies nicht korrekt ist.

Konkret hieß es, dass die Vorraussetzungen zur Zulassung zur theoretischen Prüfung erfüllt sind, sofern es ein laufendes Antragsverfahren bei der Fahrerlaubnisbehörde in der Stadt eines Fahrschülers (§21 Abs. 1 FeV), einen gültig übermittelten Prüfauftrag der Fahrerlaubnisbehörde an die Prüfstelle (§22a Abs. 2 FeV) und eine gültige Ausbildungsbescheinigung über den Abschluss der theoretischen Ausbildung (§16 Abs. 3 FeV) gibt.

Zur Erklärung: Im Rahmen der theoretischen Ausbildung gilt das Wohnortsprinzip nicht. Dies ergibt sich aus einem Umkehrschluss zu §17 Abs. 3 FeV und §21 FeV.
Dadurch ist es Fahrschüler*innen möglich die Theorieausbildung bei einer anderen Fahrschule mit gültiger Online-Theorie Ausnahmegenehmigung zu absolvieren. Dafür wurde mit der Fahrschule und ihr ein vollumfänglicher Ausbildungsvertrag geschlossen.

Durch diese Überprüfung ist es weiterhin möglich Fahrschüler:innen eine digitale Theorieausbildung zu ermöglichen. Voraussetzung hierfür sind eben die oben genannten Punkte in Verbindung mit einer Fahrschule, die eine offizielle Online-Theorie Genehmigung besitzt. Möglich ist dies aktuell nur mit Fahrschulen aus Baden-Württemberg. Ein bekannter und rechtssicherer Anbieter hierfür ist definitiv drivEddy in Zusammenarbeit mit der Eddy Bildung Fahrschule. Mehr Informationen dazu findest du auf der Website.